Vorsorge. Sicher. Gestalten.
Die betriebliche Altersversorgung verbindet Fürsorge und Weitblick: ein Angebot, das stärkt, schützt und zugleich Orientierung gibt.
Wir begleiten Entscheidungen im Heute – und sorgen für Sicherheit im Morgen.

Weil ich kein Geld verschenken will
Ohne betriebliche Altersvorsorge verzichten Sie auf staatliche Vorteile und auf den Arbeitgeberzuschuss.
Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied deutlich:
80€ brutto, 40€ netto werden durch 40€ staatliche Förderung und 40€ Arbeitgeberzuschuss zu 160€ Altersvorsorge.
Finartis hilft Ihnen dabei, diese Vorteile sinnvoll zu nutzen. Ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt steueroptimiert in Ihre Altersvorsorge. Transparent, nachvollziehbar und individuell abgestimmt. So wird aus Verzicht ein echter Mehrwert.
Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt
Ihr Gehalt ist mehr als nur Ihr monatlicher Nettobetrag.
Durch eine betriebliche Altersvorsorge können Sie Steuern sparen und gleichzeitig Vermögen für später aufbauen.
Gemeinsam mit Finartis entwickeln Sie eine Lösung, die zu Ihrem Einkommen und Ihren Zielen passt. Dabei steigt die staatliche Förderung im Verhältnis zum Eigenanteil.
Verständlich erklärt, fair kalkuliert und langfristig gedacht, damit sich Ihr Gehalt heute und morgen lohnt.
Flexibel.Sein.
Gute Vorsorge passt sich an.
An Ihren Job. An Ihr Leben. An Ihre Zukunft.
Die bAV mit Finartis ist so gestaltet, dass sie auch bei Veränderungen funktioniert. Beiträge anpassen, Anbieter wechseln oder Verträge mitnehmen. Alles ist möglich. So bleibt Ihre Altersvorsorge ein stabiler Begleiter, egal wohin Ihr Weg führt.
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber bleiben Ihre bisher eingezahlten Beiträge erhalten.
Die Auszahlungen werden erst im Ruhestand besteuert. Das ist meist vorteilhafter als während der Erwerbszeit.
Ihre Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers zu 100 Prozent geschützt.
Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an bezugsberechtigte Personen ausgezahlt.
Ihre betriebliche Altersvorsorge ist bürgergeldsicher. Sie wird bei einem Verlust des Arbeitsplatzes nicht herangezogen.
Ihr Arbeitgeber unterstützt Ihre betriebliche Altersvorsorge mit einem Arbeitgeberzuschuss.
Sie können die Beiträge reduzieren oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen.
Mit einer BAV sichern Sie Ihre eigene Altersvorsorge. Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung.
Steuervorteile sofort: Durch die Beitragszahlung aus dem Bruttolohn können die eingesparten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge direkt in Ihre BAV fließen. So kann mit einer betrieblichen Rente mehr als doppelt so viel angespart werden, als mit einer privaten Altersvorsorge.
So begleiten wir Sie – vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung

Kostenfreien Beratungstermin vereinbaren
Analyse der aktuellen Situation und Bedarfsermittlung, digital & persönlich möglich

Analyse der persönlichen Wünsche & Fragestellungen der Mitarbeitenden
Individuelle Beratung der Mitarbeiter mit unterschiedlichen Modellen

Umsetzung & regelmäßiger Check-Up
Umsetzung des vereinbarten Konzepts und Sicherung der Zuschüsse des Arbeitgebers mit der nächsten Gehaltsabrechnung
Ihr Weg zu Ihrem Vorsorgeplan.

persönlich.nah.
Ihre Ansprechpartner
Hinter jeder guten Entscheidung stehen Menschen, die zuhören, verstehen und begleiten.
Wir sind für Sie da – persönlich erreichbar, fachlich klar und mit dem Anspruch, Ihre Vorsorge so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten.
Ob erste Fragen, konkrete Anliegen oder langfristige Begleitung: Sie haben feste Ansprechpartner, die Sie kennen und auf die Sie sich verlassen können.
Denn gute Vorsorge beginnt mit Vertrauen – und genau das möchten wir für Sie sein: nahbar, verlässlich und an Ihrer Seite.

digital.transparent.sicher. - Mandantenportal
Ihr persönlicher, digitaler Zugang zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Im Mandantenportal können Sie quartalsweise den aktuellen Stand Ihrer Versorgung einsehen – übersichtlich dargestellt, verständlich erklärt und jederzeit abrufbar. Alle relevanten Informationen sind für Sie an einem Ort gebündelt und sicher hinterlegt.
So behalten Sie Ihre Vorsorge im Blick – und wissen jederzeit, wo Sie
stehen.
Digital.
Transparent.
Sicher.
FAQs
Hier finden Sie eine Vielzahl an transparenten und übersichtlichen Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gern!
Privat sparen heißt aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt aus dem Bruttogehalt sparen. Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 40 € netto werden also durch den Zuschuss 160 € brutto, die als tatsächliche Investition direkt in Ihren Vermögensaufbau fließen.
Der Beitrag kann jederzeit gesenkt oder erhöht werden. Falls Sie sich durch einen finanziellen Engpass die Einzahlungen vorrübergehend nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung vorrübergehend einzustellen.
Im Regelfall nehmen Sie Ihren Vertrag inklusive Ihrem gesamten Guthaben mit an Ihren neuen Arbeitsplatz und können diesen dort wie gewohnt fortführen. Für Versorgungen ab dem Jahr 2005 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Übertragung zum neuen Arbeitgeber.
Das Guthaben Ihres bAV-Vertrages kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. Bei Verlust des Arbeitsplatzes wird der Vertrag jedoch nicht weiter bespart, sondern ruht. Sie entscheiden, wann es weitergeht. Wenn Sie Ihren Vertrag privat fortführen möchten, ist dies ab einem Mindestbeitrag von 10€ möglich. Im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitgebers haben Sie nichts zu befürchten, da der Schuldner der Leistung immer der Versicherer ist.
In diesen Fällen können Sie die Versicherung privat (entweder beitragsfrei oder –pflichtig) auch ohne Arbeitgeberzuschuss fortführen. Sobald Sie wieder gesund sind oder aus der Elternzeit zurückkommen, kann die Versicherung dann wie gewohnt weitergeführt werden.
Sollten Sie vor Antritt Ihrer Rente sterben, wird Ihren Bezugsberechtigten (also Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern) eine Rückzahlung in Höhe des Vorsorge-Guthabens ausgezahlt. Falls Sie nach Rentenbeginn versterben, erhält Ihr Bezugsberechtigter das bis dahin angewachsene Guthaben (also Ihren eigenen Nettosparanteil plus eingezahlte Steuern und Sozialabgabenanteile) analog zu der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente). Abweichend von den Regelungen zur gesetzlichen Rente können Sie das Ersparte auch einem Lebenspartner oder -gefährten zuwenden. Sogar Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Leistungen aus der Betriebsrente können zum Rentenantritt, also zwischen dem 65. oder 67. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Unter gewissen Bedingungen ist das bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Die Kapitalabfindung aus der bAV wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich der Freibeträge versteuert. Dies bedeutet, das Sie von den geringen Steuersätzen eines Rentners profitieren. Genauere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater.
Da sich durch die Gehaltsumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert, sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was gleichzeitig auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zur Folge hat. Die durch die Gehaltsumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird durch die deutlich höhere Betriebsrente um ein Vielfaches ausgeglichen.
Der ausgewählte Produktpartner unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt. Dies bedeutet, dass der von Ihnen eingezahlte Betrag inklusive des garantierten Zinssatzes in jedem Fall ausgezahlt wird.





